Wer einen demenzkranken Menschen pflegt, hat Anspruch auf die professionelle Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes, der zum Beispiel beim Waschen, beim Aufstehen und beim Gang zur Toilette hilft. Allerdings muss der Dienstleister von der Pflegekasse anerkannt sein. Angehörige sollten bei der Auswahl auf einige Qualitätskriterien achten.

Solange sich Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz auf Angehörige, Bekannte und Nachbarn verlassen können, spricht nichts gegen ein Leben in der eigenen Wohnung. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die „Hauptpflegeperson“ die Pflege wirklich übernehmen will, körperlich fit ist – und sich rechtzeitig professionelle Unterstützung holt.

Hilfe annehmen

Laut Gesetz können Menschen mit Demenz, die als pflegebedürftig eingestuft sind, statt Geld- auch Sachleistungen erhalten. So ist es möglich, bei der Pflegekasse die Hilfe einer professionellen Pflegekraft zu beantragen. Die Pflegekraft kommt, je nach Bedarf ein bis mehrmals am Tag in die Wohnung und hilft bei den „Verrichtungen des täglichen Lebens“. Gemeint sind damit Tätigkeiten, die gesunde Menschen ganz selbstverständlich erledigen, Demenzkranken aber sehr schwer fallen. Die Pflegekraft schneidet zum Beispiel das Frühstücksbrot in verzehrfertige Stücke, hilft beim Zubettgehen und erinnert daran, mal wieder ein Glas Wasser zu trinken. Viele Angehörige entscheiden sich dann für die Hilfe einer Pflegekraft, wenn ihr demenzkrankes Familienmitglied mit der Intimpflege nicht mehr zurechtkommt.

Gelegenheit nutzen

Wenn Angehörige sich selbst um pflegebedürftige Demenzkranke kümmern, bekommen Sie in regelmäßigen Abständen Besuch von Mitarbeitern eines anerkannten Pflegedienstes. Diese schauen im Auftrag der Pflegekasse nach dem Rechten. Angehörige sollten die Gelegenheit nutzen, um sich über Probleme bei der Pflege auszutauschen und nach Tipps zu fragen.

Pflegekraft entlastet Angehörige

Professionelle ambulante Hilfe ermöglicht es allein lebenden Demenzkranken, länger zu Hause zu bleiben, und entlastet Angehörige. Sie gewinnen Zeit, um beruflichen Pflichten nachzugehen, Einkäufe zu machen oder auch einfach zu entspannen. Die Kasse zahlt allerdings nur, wenn die Pflegekraft von ihr zugelassen ist oder bei einem ihrer Vertragspartner arbeitet. Solche Partner sind die Wohlfahrtsverbände Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Paritätischer Verband, Rotes Kreuz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Überall in Deutschland gibt es aber auch private Pflegedienstleister, die bei Pflegekassen unter Vertrag stehen.

Manchmal bietet es sich an, zuerst einen Pflegedienst auszusuchen und dann den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Viele Dienstleister helfen kostenlos beim Ausfüllen des Antrags. Außerdem sollten sich Angehörige ein Bild von den Angeboten vor Ort machen und diese vergleichen. Pflegedienste sind selten auf demenzkranke Menschen spezialisiert, sondern bieten allgemeine Leistungen der Altenpflege an. Alzheimer und andere Formen der Demenz erfordern aber besondere Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ambulante Pflege: Tipps für Angehörige

Erste Anhaltspunkte für die Auswahl können Gespräche mit Nachbarn und Bekannten liefern. Vielleicht haben Sie eine ehemalige Kollegin, die ebenfalls einen Demenzkranken gepflegt hat und mit einer professionellen Pflegekraft zufrieden war? Um die Meinung anderer Familien einzuholen, können Sie sich auch an eine örtliche Selbsthilfegruppe oder die Alzheimer Gesellschaftwenden.

Danach lassen Sie sich am besten bei den Pflegediensten vor Ort Termine geben, um über den Pflegeansatz zu sprechen und praktische Fragen zu klären. Achten Sie auf Folgendes:

  • Verfügt der Dienstleister über ein schriftliches Konzept, in dem er seinen Pflegeansatz darlegt?
  • Geht der Dienstleister darin auf die Bedürfnisse demenzkranker Menschen ein?
  • Gibt es Fachkräfte, die speziell für die Pflege von Demenzkranken ausgebildet beziehungsweise geschult sind?
  • Gewährleistet der Dienstleister, dass sich eine begrenzte Zahl von Pflegekräften abwechselt? Das ist wichtig, weil Demenzkranke Bezugspersonen brauchen. In Ratgebern sind allerdings oft unrealistische Zahlen zu lesen: Zwei bis drei Bezugspersonen mögen wünschenswert sein. Realistisch sind solche Forderungen nicht
  • Erscheint die Pflegekraft in einem vereinbarten Zeitfenster von etwa einer halben Stunde? Das hilft nicht nur Ihnen bei der Tagesplanung, sondern strukturiert den Tag Ihres demenzkranken Familienmitglieds
  • Minutengenaue Vereinbarungen sind dagegen weder realistisch noch wünschenswert. Bedenken Sie: Will der Dienstleister Punkt halb neun vor der Tür eines Kunden stehen, muss er bei einem anderen alles „stehen und liegen“ lassen. Das spräche eher gegen als für Qualität
  • Falls Sie nur bestimmte „Verrichtungen des täglichen Lebens“ an den Dienstleister abgeben möchten – geht er auf Ihre Wünsche ein?
  • Bietet der Dienstleister eine 24-Stunden-Bereitschaft für Notfälle?
  • Organisiert der Dienstleister eventuell eine Betreuungsgruppe?
  • Bietet der Dienstleister Ihnen die Hilfe von Ehrenamtlichen an, die Sie entlasten können?
  • Arbeitet der Pflegedienst mit Einrichtungen der Tagespflege oderkurzzeitigen Pflege zusammen, sodass im Notfall rasch teilstationäre Hilfen zur Verfügung stehen?
  • Kooperiert der Pflegedienst mit einem Anbieter professioneller Sterbebegleitung, beispielsweise einer Hospizinitiative?

Grenzen ambulanter Pflege

Fragen Sie Pflegedienste auch, wo sie die Grenze ihrer Hilfe ziehen. Die Pflege mancher Demenzkranken ist so anspruchsvoll, dass selbst Fachkräfte nicht mehr ausreichend unterstützen können. Das kann beispielsweise passieren, wenn ein demenzkranker Mensch stark verhaltensauffällig wird und sich oder andere gefährdet. In solchen Fällen kann es für alle Beteiligten besser sein, sich rechtzeitig nach einem guten Pflegeheim umzusehen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.wegweiser-demenz.de/ambulante-hilfe.html