In Deutschland gibt es derzeit mehr als zehntausend Pflegeheime und es werden ständig mehr. Da auch die Zahl der Demenzkranken in unserer Gesellschaft steigt, müssen sich die Einrichtungen auf die besonderen Ansprüche solcher Bewohnerinnen und Bewohner einstellen. Angehörige sollten bei der Wahl eines herkömmlichen Pflegeheims darauf achten, dass bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind.

Die meisten Pflegeheime nehmen sowohl geistig klare Menschen als auch Demenzkranke auf. Das hat durchaus Vorteile. Für leichter Erkrankte kann es eine Hilfe sein, sich an dem Verhalten der geistig Rüstigen zu orientieren. Wissen sie beispielsweise nicht mehr, wie das Essbesteck benutzt wird, können sie es sich bei anderen abschauen. Allerdings kann die gemischte Gruppe auch zur Belastung werden. Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz fühlen sich oft unter Druck gesetzt, wenn bestimmte Fähigkeiten als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Geistig Gesunde dagegen reagieren mitunter schroff, wenn ihr Gegenüber Gesprächen nicht folgen kann oder immer wieder das Gleiche fragt. Außerdem verhalten sich manche Demenzkranke enthemmt oder suchen zu viel Nähe. Das kann zu Konflikten führen. Viele Pflegeheime gehen daher dazu über, spezielle Betreuungsangebote oder auchbesondere Wohn- und Pflegebereiche für Demenzkranke zu schaffen.

Herkömmliche Pflegeheime: Rat für Angehörige

Wann immer Sie die Entscheidung für ein Pflegeheim treffen, werten Sie diesen Schritt nicht als persönliches Versagen. Übersteigt die Belastung die eigenen Grenzen, leiden nicht nur Sie, sondern auch Ihr demenzkrankes Familienmitglied. Ein gutes Pflegeheim kann beispielsweise Ihrer demenzkranken Mutter oder Ihrem Großvater besser bekommen als ein Haushalt, in dem Stress herrscht.

Je eher Sie in der Familie beraten und Heime anschauen, desto leichter fällt allen Beteiligten zu gegebener Zeit die Entscheidung. Welches Heim am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab: Wie nah soll es Ihrem Wohnort sein? Wünschen Sie besondere Betreuungsangebote? Auf welche Ausstattung legen Sie Wert?

Lassen Sie sich für Ihre Besuche jeweils einen Termin mit der Heimleitung geben. Sprechen Sie vor Ort über den Pflegeansatz und halten Sie Augen, Ohren und Nase offen. Vertrauen Sie dabei auf Ihre Intuition. Macht das Personal einen gehetzten Eindruck oder geht es auf die alten Menschen ein? Wirkt die Einrichtung freundlich, sauber, hell und übersichtlich?

Beratung zu den Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung fördert das Bundesfamilienministerium das Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz- Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Das Projekt mit einer zweijährigen Laufzeit wird durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit 11 Verbraucherzentralen seit dem 1. Juni 2013 durchgeführt.
Seit 2009 regelt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Ziel des Projektes ist es daher, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen für ältere Menschen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der vzbv und die beteiligten Verbraucherzentralen informieren über die verbraucherschützenden Regelungen des WBVG und bieten eine individuelle Beratung zu den Wohn- und Betreuungsverträgen an. Unter der Telefonnummer 01803 663377 können Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie deren Angehörige aus allen Bundesländern Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein Fragen zu ihrem Vertrag stellen. Beratungsanfragen können auch per E-Mail an wbvg(at)vzbv.de oder postalisch an den vzbv, Stichwort:WBVG, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, gerichtet werden.
Alle beteiligten Verbraucherzentralen führen in den kommenden zwei Jahren bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Zur Förderung der Selbstbestimmungsrechte insbesondere von Menschen mit geistigen Behinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen werden gezielt Informationsmaterialien in leichter Sprache zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus unterstützt der vzbv die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte und überprüft über die dafür vorgesehenen kollektivrechtlichen Verfahren die Verträge. Als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze abzumahnen und notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Hierdurch wird gleichzeitig die Rechtsausbildung in diesem noch jungen Regelungsbereich gefördert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des vzbv zu finden: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände

Mit der Heimleitung sollten Sie unter anderem folgende Fragen besprechen:

  • Wie ist die medizinische Versorgung geregelt?
  • Gibt es individuelle Betreuungspläne, die auch die Vorlieben und Biografien der Demenzkranken berücksichtigen? Wie geht das Heim mit persönlichen Informationen und Anregungen um, die es von Angehörigen erhält?
  • Wie ist das Miteinander von Demenzkranken und geistig Gesunden geregelt?

Qualität und Preis

Pflegeheime unterscheiden sich auch im Preis. Seniorenresidenzen und Wohnstifte sind teurer als Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden. Das muss aber kein Qualitätsmerkmal sein. Manche Ratgeberbücher empfehlen Angehörigen, sich den Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zeigen zu lassen. Darin sind Pflegemängel aufgelistet und die Heime erhalten Noten. Diese Art der Bewertung ist allerdings umstritten. Angehörige sollten auch die Stellungnahme der Einrichtung zu dieser Note lesen.

Mit Augenmaß urteilen

In manchen Ratgebern ist zu lesen, in einer Pflegeeinrichtung solle sich eine Pflegekraft um maximal drei Bewohner kümmern. Die wenigsten Einrichtungen können diesen Wunsch erfüllen. Angehörige sollten vielmehr fragen, wie das Heim mit dieser Situation umgeht.

Zuwendung erleichtert die Eingewöhnung

Wenn der Umzug konkret wird, ist viel Einfühlungsvermögen gefragt. Demenzkranke können auf Ortswechsel sehr sensibel reagieren. Eventuell kann sich ihr Allgemeinzustand verschlechtern. Deshalb ist es wichtig, dass Angehörige und Pflegekräfte die Eingewöhnung erleichtern. Nahestehende Menschen sollten Demenzkranke in die neue Situation begleiten. Nach der Eingewöhnungsphase können sie sich unbelastet von täglichen pflegerischen Aufgaben weiter um die Erkrankten kümmern, ihnen vorlesen, sie streicheln und umhegen. Manchmal ist es gut, einfach nur mit am Tisch zu sitzen, gemeinsam fernzusehen, vorzulesen oder mit Fotoalben in Erinnerungen zu schwelgen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Pflegeheime sind oft die Lösung, wenn Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz zu Hause nicht mehr angemessen versorgt werden können
  • Da in herkömmlichen Pflegeheimen geistig klare Menschen mit Demenzkranken zusammenleben, sollte für professionelle Pflege und ausreichend Zusatzangebote gesorgt sein
  • Frühzeitige Planung und Besuche in den stationären Einrichtungen vor Ort erleichtern die Entscheidung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.wegweiser-demenz.de/herkoemmliche-versorgung.html