Auch pflegende Angehörige werden mal krank oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bietet sich die Verhinderungspflege an. Das demenzkranke Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines professionellen Pflegedienstes. Ergänzt wird die Verhinderungspflege durch die Kurzzeitpflege.

Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet: Fällt der pflegende Angehörige aus, bezahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Pflegedienst. Allerdings dürfen die Kosten jährlich 1.550 Euro nicht übersteigen und die Verhinderungspflege ist an maximal 28 Tagen im Jahr möglich.

Verhinderungspflege entlastet

Angehörige können die Tage der Verhinderungspflege stückeln: Wenn sie drei Tage krankgeschrieben sind und ein Dienstleister die Pflege übernimmt, bleiben also noch 25 Tage übrig. Außerdem dürfen sie ihr „Tage-Konto“ auch stundenweise nutzen. Ein Beispiel: Eine Frau pflegt ihre demenzkranke Mutter. Einmal in der Woche kommt ein ehrenamtlicher Helfer ins Haus, der mit der Mutter singt, Fotoalben anschaut, ihr Kuchen in verzehrfertige Stückchen schneidet und sie zur Toilette begleitet. In dieser Zeit hat die Tochter Zeit, zu Behörden oder zum Friseur zu gehen oder einfach mal auszuspannen. Dafür rechnet die Kasse drei Stunden Verhinderungspflege an.

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege:

  • Ein Anspruch besteht erst, wenn der oder die Demenzkranke mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden ist
  • Wer Verhinderungspflege erhält, bekommt für diese Zeit nicht zusätzlich Pflegegeld
  • Manche Pflegekassen verwenden den Begriff „Ersatzpflege“. Er bedeutet das Gleiche wie Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege: Wenn es zu Hause vorübergehend schwierig wird

Angenommen, ein Mann pflegt seine demenzkranke Frau in der gemeinsamen Wohnung. Er erkältet sich schwer und braucht Ruhe, um gesund zu werden. Dann kann es ratsam sein, die Ehefrau ein paar Tage lang stationär pflegen zu lassen. Manche Pflegeheime halten Plätze für solche Kurzzeitgäste vor. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten, wenn die gewählte Einrichtung bei ihr unter Vertrag steht. Die Leistung, die das Gesetz in solchen Fällen vorsieht, heißt Kurzzeitpflege.

Diese Leistung steht Pflegebedürftigen wie die Verhinderungspflege längstens 28 Tage im Jahr zu und darf pro Jahr maximal 1.550 Euro kosten. In der Praxis bedeutet das: Die Angehörigen vereinbaren mit der Pflegeeinrichtung eine bestimmte Anzahl von Tagen, die dem Gegenwert von 1.550 Euro entsprechen. Nur wenige Anbieter sind so günstig, dass die Summe für 28 Tage reicht.

Pflege im Urlaub

Im Urlaub mit einem demenzkranken Menschen und trotzdem Zeit für sich selbst? Bei Spezialanbietern geht das. Der oder die Kranke erhält professionelle Pflege, während die Angehörigen etwas unternehmen. Abends kommt die Familie wieder zusammen. Manche Pflegekassen erkennen betreuten Urlaub als Verhinderungspflege an.

Reha nach dem Krankenhaus

Kurzzeitpflege bietet sich nicht nur an, wenn pflegende Angehörige erkranken. Sie empfiehlt sich ganz besonders dann, wenn sich der geistige und psychische Zustand eines demenzkranken Menschen vorübergehend verschlechtert. Das kann etwa geschehen, wenn eine Operation nötig war, zum Beispiel nach einem Sturz oder wegen eines Nierenleidens.

Demenzkranke sollten möglichst nicht direkt aus der Atmosphäre eines Krankenhauses nach Hause zurückkehren. Der Übergang wäre zu abrupt. Stattdessen sollte die demenzkranke Mutter oder der demenzkranke Großvater mithilfe professioneller Pflegekräfte genesen. Dazu ist es ratsam, klare Ziele zur Rehabilitation zu vereinbaren. Angehörige sprechen dazu am besten mit dem Sozialdienst des Krankenhauses.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.wegweiser-demenz.de/kurzzeitpflege.html